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Kosten und Kostenübernahme

Pflege zu Hause, was übernimmt die Pflegekasse?

Sie möchten wissen, was ein Pflegedienst kostet und welche Leistungen übernommen werden?

Wir schaffen schnell und verständlich Klarheit über Pflegegrad, Pflegekasse, mögliche Budgets und Ihren persönlichen Eigenanteil.


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✓ Verständliche Beratung
✓ Aktuelle Leistungsbeträge
✓ Individuelle Prüfung
✓ Transparente Kosten



Pflege muss nicht kompliziert sein


Pflege bringt viele Fragen mit sich:


  • Was übernimmt die Pflegekasse?
  • Welche Leistungen stehen mir zu?
  • Was kann ein Pflegedienst abrechnen?
  • Was muss ich selbst bezahlen?


Pflegedienst Emilia erklärt Ihnen die Möglichkeiten verständlich und ohne unnötige Fachbegriffe.


Welche Leistungen stehen Ihnen 2026 zur Verfügung?

Pflegegeld & Pflegesachleistungen

Pflegegeld pro Monat für private Pflegepersonen:


  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro


Pflegesachleistungen pro Monat für ambulante Pflegedienste:


  • Pflegegrad 1: -*
  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2299 Euro




* Bei Pflegegrad 1 steht insbesondere der Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung.
Die Pflegegrade 2–5 können die Pflegesachleistungen für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes nutzen. Pflegegeld und Sachleistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch kombiniert werden.



Leistungen prüfen lassen


Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr.
Je nach Pflegegrad und Leistung kann dieser unter anderem für anerkannte Unterstützungsangebote und bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden.

Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € jährlich

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2–5 Verhinderungspflege genutzt werden.
2026 steht gemeinsam mit der Kurzzeitpflege ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Die Leistungen können flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.


Was bedeutet das für Sie?


Die entscheidende Frage ist nicht nur:
„Was kostet Pflege?“
Sondern:
„Welche Leistungen können für meine persönliche Situation genutzt werden?“
Wir schauen gemeinsam auf Pflegegrad, Bedarf und mögliche Leistungsansprüche.



In 4 Schritten zum Beratungseinsatz



01 – Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns kurz Ihre Situation.

02 – Situation besprechen
Wir klären Pflegegrad, Unterstützungsbedarf und Ihre Wünsche.

03 – Möglichkeiten aufzeigen
Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen infrage kommen.

04 – Versorgung planen
Gemeinsam besprechen wir die nächsten sinnvollen Schritte.



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Transparenz statt Überraschungen


Sie sollen vor Beginn wissen, welche Leistungen möglich sind und welche Kosten entstehen können.
Klare Informationen.
Keine unnötigen Fachbegriffe.
Keine Entscheidung unter Druck.



Auch Angehörige sind willkommen


Sie organisieren die Pflege für Mutter, Vater, Partner oder einen anderen Angehörigen?
Sie müssen sich nicht allein durch Pflegegrade und Leistungsbeträge arbeiten.
Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten verständlich und helfen bei der Orientierung.



Als Angehöriger beraten lassen


Das sagen unsere Klienten


Häufige Fragen


Sie möchten wissen, was Ihre Pflege kostet?

Wir schaffen gemeinsam Klarheit.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, wir besprechen die Möglichkeiten mit Ihnen.


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