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Kostenübernahme

- Unbesorgt die Pflege genießen -

Damit Sie oder Ihre Angehörigen unbesorgt Ihren Pflegedienst in Anspruch nehmen können klären wir Sie gern auf, welcher Leistungsträger welche Kosten übernimmt.


Krankenversicherung

Die Krankenkasse übernimmt die Kos­ten für Ihren Pflegedienst, wenn es sich um Leistungen der Behand­­­lungs­pflege han­delt. Sie wird vom Arzt verordnet und dient der Siche­rung der ärzt­lichen Behandlung.


Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt u.a. Leistungen aus der Grundpflege für diejenigen mit Pflegegrad 2-5. Sie übe­rnimmt dann die Kosten für den Pfle­gedienst in Höhe der Maximal­leistung je Pflegegrad.


Eigenanteil

Werden Leistungen in Anspruch genommen, welche nicht über die Pflege­sach­leis­tungen abgedeckt sind, besteht die Mög­­lichkeit diese Kosten eigen­ständig zu übernehmen.


Wie hoch sind die Sach­leis­tungen und das Pflege­geld?

Die Pflegekasse erstattet monatlich für erbrachte Leistungen maximal fol­gende Leistungssätze, gestaffelt nach Pflegegraden und abhängig von der Leistungsform.


Pflegegrad

1

2

3

4

5


Pflegegeld ab 01.01.2024

0,00 Euro

332,00 Euro

573,00 Euro

765,00 Euro

947,00 Euro


Sachleis­tungen ab 01.01.2024

0,00 Euro (jedoch 125,00 Euro Entlastung)

761,00 Euro

1432,00 Euro

1778,00 Euro

2200,00 Euro



Wer übernimmt die Kos­ten der Verhin­de­rungs­pflege?

Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pfle­ge­person übernimmt die Pfle­ge­kasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 6 Wochen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 € je Kalenderjahr. Der An­spruch auf Urlaubs­ver­tre­tung besteht erst, wenn die pflege­bedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde und vor der erstmaligen Ver­hin­derung mindestens 6 Monate in seiner häus­lichen Umge­bung gepflegt wurde. Der Betrag von 1.612 € kann durch noch nicht in Anspruch ge­nom­me­nen Mittel aus der Kurzzeit­pflege aufgestockt werden, auf insgesamt bis zu 2.418 €. Der Anspruch auf Kurz­zeitpflege verringert sich dann entsprechend.



Wie hoch ist der Entlas­tungs­betrag?

Wenn Sie ambulant gepflegt werden, haben Sie einen Anspruch auf den so­ge­nann­ten Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieses Geld kann eingesetzt werden, um pfle­gende Ange­hörige zu entlasten oder stundenweise eine zusätzliche Unter­stützung oder ein Freizeitangebot in Anspruch zu nehmen. Die monatlichen Ansprüche können angespart und zu einem späteren Zeit­punkt eingesetzt werden. Wurden beispielsweise in den Monaten Januar bis April keine Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt, steht im Mai ein Betrag von insgesamt 625 Euro zur Verfügung. Es ist möglich, die Restansprüche aus einem Jahr bis zum 30.06. in das darauf­ folgende Jahr zu übertragen.

 
 
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