Damit Sie oder Ihre Angehörigen unbesorgt Ihren Pflegedienst in Anspruch nehmen können klären wir Sie gern auf, welcher Leistungsträger welche Kosten übernimmt.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihren Pflegedienst, wenn es sich um Leistungen der Behandlungspflege handelt. Sie wird vom Arzt verordnet und dient der Sicherung der ärztlichen Behandlung.
Die Pflegeversicherung übernimmt u.a. Leistungen aus der Grundpflege für diejenigen mit Pflegegrad 2-5. Sie übernimmt dann die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad.
Werden Leistungen in Anspruch genommen, welche nicht über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind, besteht die Möglichkeit diese Kosten eigenständig zu übernehmen.
Die Pflegekasse erstattet monatlich für erbrachte Leistungen maximal folgende Leistungssätze, gestaffelt nach Pflegegraden und abhängig von der Leistungsform.
Pflegegrad 1 - 0 Euro
Pflegegrad 2 - 347 Euro
Pflegegrad 3 - 599 Euro
Pflegegrad 4 - 800 Euro
Pflegegrad 5 - 990 Euro
Pflegegrad 1 - 0,00 Euro (jedoch 131 Euro Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 - 796 Euro
Pflegegrad 3 - 1497 Euro
Pflegegrad 4 - 1859 Euro
Pflegegrad 5 - 2299 Euro
Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu einem Gesamtbetrag von 3.539 Euro je Kalenderjahr. Der Anspruch auf Urlaubsvertretung besteht erst, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde. Der Gesamtbetrag steht auch der Kurzeitpflege zur Verfügung und wurde zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Dies muss bei Verwendung beider Versorgungsformen entsprechend geplant und berücksichtigt werden.
Wenn Sie ambulant gepflegt werden, haben Sie einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Dieses Geld kann eingesetzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten oder stundenweise eine zusätzliche Unterstützung oder ein Freizeitangebot in Anspruch zu nehmen. Die monatlichen Ansprüche können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Wurden beispielsweise in den Monaten Januar bis April keine Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt, steht im Mai ein Betrag von insgesamt 655 Euro zur Verfügung. Es ist möglich, die Restansprüche aus einem Jahr bis zum 30.06. in das darauf folgende Jahr zu übertragen.